WICHTIG (Corona-Pandemie)
Die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist auch auf den Hort ausgeweitet. Schüler und Erwachsene müssen im Innenbereich von Horteinrichtungen eine Mund - und Nasenbedeckung tragen. Diese Pflicht gilt in den Fluren, Gängen, Treppenhäusern und beim Anstehen in der Mini-Mensa.
Um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten und um die Kinder und Erzieher/in zu schützen haben wir unser Haus für jeglichen Publikumsverkehr geschlossen .
Wünschen Sie dennoch ein persönliches Gespräch mit uns, vereinbaren Sie bitte einen Termin.